Barrierefreiheit

Das INM – Leibniz-Institut für Neue Materialien arbeitet daran, seinen Webauftritt gemäß § 12 SBGG (Saarländisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Sollten Ihnen Mängel bezüglich der Barrierefreiheit der Instituts-Webseite auffallen, senden Sie bitte eine E-Mail an folgende Adresse: presse@leibniz-inm.de

Beim saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gibt es eine Schlichtungsstelle. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Hier finden Sie die Schlichtungsstelle.

Diese Erklärung ist vorläufig. Sie wurde am 01.11.2021 erstellt.