Publikationsfonds

Korrespondierende Autor*innen von INM – Leibniz-Institut für Neue Materialien und Universität des Saarlandes können unter bestimmten Voraussetzungen für Open-Access Publikationskosten (Article Processing Charges – APC) Erstattungsanträge stellen. Folgende Fonds stehen zur Verfügung:

    Open-Access Publikationsfonds der Leibniz-Gemeinschaft : Zeitschriften

    Der Publikationsfonds für Artikel in Open-Access-Zeitschriften der Leibniz-Gemeinschaft fördert Publikationen in Open-Access-Zeitschriften, die Publikationsgebühren erheben (article processing charges, APC). Der Fonds wird anteilig aus dem Strategiefonds des Präsidiums der Leibniz-Gemeinschaft (20 Prozent) und aus Mitteln der beteiligten Institute (80 Prozent) finanziert.
    Zurzeit beteiligen sich 55 Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft am Publikationsfonds. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus diesen beteiligten Einrichtungen können online einen Förderantrag zur Finanzierung ihrer Publikation stellen.
    Verwaltet wird der Publikationsfonds durch die TIB – Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften. Die Kolleginnen und Kollegen bearbeiten die Anträge, wickeln die Rechnungen ab, erstellen Statusberichte und unterstützen gerne bei allen Schritten der Antragstellung und -abwicklung.

    Förderbedingungen

    • Der/die corresponding author ist Mitglied des teilnehmenden Leibniz‐Instituts.
    • Es handelt sich um eine genuine Open‐Access‐Zeitschrift, in der alle Publikationen unmittelbar mit ihrem Erscheinen unter einer Creative‐Commons‐Lizenz frei zugänglich sind (keine hybriden Zeitschriften).
    • Die Zeitschrift wendet ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren an und soll im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.
    • Die Gesamtkosten (inkl. Steuern) liegen bei maximal 2.000 EUR.

    Antragsformular

    Stellen Sie Ihren Förderantrag über das Online-Formular der TIB Online-Formular.

    Ablauf der Beantragung

    • Prüfen Sie, ob sich Ihr Institut an dem Fonds beteiligt. Dazu öffnen Sie das Online-Formular und suchen Ihr Institut unter „Einrichtung der Leibniz-Gemeinschaft“.
    • Als „corresponding author“ des Artikels stellen Sie Ihren Förderantrag über unser zentrales Online-Formular. Wenn Ihre erste Anlaufstelle normalerweise die bzw. der Open-Access-Beauftragte Ihres Instituts ist, ist es auch möglich, den Antrag auf diesem Wege stellen zu lassen.
    • Der Förderantrag kann gestellt werden, sobald der Artikel eingereicht wurde.
    • Eingehende Anträge prüft das Team der TIB anhand der Förderkriterien und in Eingangsreihenfolge.
    • Wenn Ihr Artikel den Förderkriterien entspricht, erhalten Sie eine Zusage per E-Mail. In dieser E-Mail werden Sie außerdem gebeten, die Verlagsrechnung auf die TIB ausstellen zu lassen und einen Hinweis auf die Förderung durch den Leibniz-Publikationsfonds in die Acknowledgements Ihres Artikels aufzunehmen.
    • Die TIB übernimmt dann die finanzielle Abwicklung der Rechnung für Sie.
    • Nach der Publikation werden alle geförderten Artikel über LeibnizOpen, das zentrale Open-Access-Portal der Leibniz-Gemeinschaft sowie über die Website der Leibniz-Gemeinschaft nachgewiesen.
    • Wenn Ihr Antrag nicht den Förderkriterien des Open-Access-Publikationsfonds der Leibniz-Gemeinschaft entspricht, sendet die TIB diese Mitteilung in Kopie an die zentrale Ansprechperson in Ihrem Institut (üblicherweise die bzw. der Open-Access-Beauftragte). Mit ihr oder ihm können Sie dann gegebenenfalls das weitere Vorgehen erörtern.

    Quelle:

    Alle Angaben siehe:
    https://www.tib.eu/de/publizieren-archivieren/open-access/open-access-finanzieren/publikationsfonds-leibniz-gemeinschaft/zeitschriften/

    Open-Access-Publikationsfonds der Universität des Saarlandes

    An der Saar-Uni steht ab 2019 ein Publikationsfonds zur Erstattung von Open-Access-Publikationsgebühren, sog. Article Processing Charges (APC), für Zeitschriftenartikel bereit. Der Publikationsfonds wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durch das Programm Open Access Publizieren gefördert.

    Förderbedingungen

    • Ein Mitglied der UdS ist zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung als corresponding author oder submitting author für die Bezahlung der Publikationsgebühr verantwortlich.
    • Der Artikel erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift (gold open access), deren Beiträge nach Erscheinen vollständig und unmittelbar über das Internet entgeltfrei zugänglich sind.
    • Nicht förderfähig ist die Freischaltung einzelner Artikel subskriptionspflichtiger Zeitschriften (hybrider Open Access), bspw. via Springer Open Choice.
      Die jeweilige Zeitschrift wendet fachlich anerkannte Qualitätssicherungsverfahren an. Eine Übersicht von peer-reviewed Open-Access-Zeitschriften bietet z.B. das DOAJ (Directory of Open Access Journals).
    • Die APC betragen pro Artikel maximal 2.000,- € inklusive 19% MwSt. (= 1.680,- € exklusive 19% MwSt.)
    • Eine anteilige Förderung bei höheren Kosten ist nicht möglich. Wir empfehlen in diesem Fall Nachverhandlungen mit dem Verlag. Bei Fragen helfen Ihnen die Ansprechpartner der SULB.
    • Geförderte Artikel sollten folgenden Hinweis enthalten: We acknowledge support by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) and Saarland University within the funding programme Open Access Publishing.
    • Alle geförderten Artikel müssen nach der Veröffentlichung auf SciDok veröffentlicht werden.

    Ablauf der Beantragung

    Nach Veröffentlichung des Artikels senden Sie den Antrag auf Kostenerstattung zusammen mit der Rechnung und dem Nachweis der ursprünglichen Buchung (Kontoauszug) an die SULB. Sollten aus der Rechnung alle für die Prüfung der Erstattungsmöglichkeit relevanten Informationen hervorgehen, kann die Antragsstellung auch vor der Veröffentlichung des Artikels erfolgen.

    • Die SULB prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind und informiert kurzfristig darüber, ob die Artikelgebühren erstattet werden. Ist der Artikel erstattungsfähig, erfolgt die Kostenerstattung entweder auf die von Ihnen genannte Kontierung der Universität des Saarlandes (Fonds/Finanzstelle/ggf. abweichende Kostenstelle) oder Ihr Privatkonto.

    Hinweise

    Die Kostenerstattung darf ausschließlich auf dasjenige Konto/diejenige Kontierung der UdS erfolgen, aus welchem/welcher die Ausgaben (vor-) finanziert wurden.
    Bitte achten Sie bei Rechnungen mit Fremdwährungen wie US-Dollar (USD) oder Schweizer Franken (CHF) auf den Euro-Wechselkurs. Bankspesen, Auslandseinsatzgebühren etc. werden nicht erstattet.

    Mehr Informationen

    https://www.sulb.uni-saarland.de/service-fuer-die-wissenschaft/open-access-an-der-universitaet-des-saarlandes/open-access-publikationsfonds-der-universitaet-des-saarlandes

Verantwortlich für diesen Bereich

Elke Bubel
0681/302-4651 ; 0681/9300-376
elke.bubel@leibniz-inm.de